Bebauungsplan

Der Bebauungsplan ist das Rechtsinstrument der städtebaulichen Planung. Hier werden rechtsverbindliche und parzellenscharfe Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung festgesetzt, wie z. B. die Art der baulichen Nutzung, die Grundflächenzahl (GRZ), die Geschossflächenzahl (GFZ), die Anzahl der Vollgeschosse u.v.m. Der Inhalt richtet sich dabei nach dem § 9 BauGB.

Ein Bebauungsplan umfasst stets nur eine Teil des Gemeindegebietes. Da er verbindliche Festsetzungen enthält und die jeweilige Nutzung konkret festsetzt, ist der Bebauungsplan der verbindliche Bauleitplan. 

Es ist zu unterschieden zwischen dem qualifizierten Bebauungsplan nach § 30 Abs.1 BauGB, dem einfachen Bebauungsplan nach § 30 Abs. 3 BauGB und dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach §  12 BauGB.