Geschossflächenzahl

Die Geschossflächenzahl (GFZ) gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind.

Eine GFZ mit dem Wert 0,8 bedeutet, dass höchstens 800 m² Bruttogeschossfläche (BGF) auf einem 1.000 m² großen Grundstück errichtet werden dürfen. Die BGF kann dabei über mehrere Geschosse aufgeteilt werden. Die Anzahl der Geschosse sowie die maximal zu bebauende Grundstücksfläche werden durch andere Vorschriften festgelegt.